Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt in 4 Schritten:
- Trennung des Vermögens von Mann und Frau (Art. 205 ZGB)
- Berechnung des Vorschlags (Art. 207 ZGB)
- Verteilung des Vorschlags (Art. 215 ZGB)
- Erfüllung der Ansprüche
Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht
Übersicht: Errungenschaftsbeteiligung – Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbrecht (PDF, 46 KB)